Rückschnitt von Pflanzen und Hecken Dunzweiler
Pflicht der Grundstückseigentümer/innen
Dunzweiler. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken und Sträucher wieder geschnitten werden, da die Brutzeit der Vögel vorbei ist. Aus gegebenem Anlass bittet die Gemeindevertretung die Grundstückseigentümer/innen innerhalb der Ortsgemeinde die Pflanzen und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum bzw. Bürgersteige hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze hin zurück zuschneiden, damit ein gefahrloses Benutzen der Bürgersteige gewährleistet ist.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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