Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
Vergünstigungen für engagierte Bürger/innen
Oberes Glantal. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat am 11. Oktober 2017 eine Vereinbarung mit der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz abgeschlossen, welche die Teilnahme an der landesweiten Ehrenamtskarte regelt. Seither haben die Bürgerinnen und Bürger, mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Möglichkeit, die Ehrenamtskarte zu beantragen und damit die landesweiten Vergünstigungen der teilnehmenden Kommunen sowie die eigenen Vergünstigungen vom Land Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeinde Oberes Glantal in Anspruch zu nehmen.
Zur Landesweite Ehrenamtskarte (regulär):
Was ist die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz?
Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden.
Wer kann die Karte erhalten?
Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Wie lange gilt die Karte?
Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.
Zur Jubiläums-Ehrenamtskarte:
Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte und wurde im August 2018 eingeführt. Hier wird nun langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht.
Wer kann die Karte erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.
Wie lange gilt die Karte?
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte gilt lebenslang.
Welche Vergünstigungen sind mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte verbunden?
Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet.
Wie und wo kann die landesweite Ehrenamtskarte bzw. die Jubiläums-Ehrenamtskarte beantragt werden?
Die Beantragung kann ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal erfolgen. Hierzu können Sie gerne persönlich vorsprechen oder das auf der Internetseite der Verbandsgemeinde bereitgestellt Antragsformular verwenden. Gerne können wir Ihnen das Antragsformular auf Anfrage per Post zukommen lassen.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.vgog.de,
unter der Rubrik Bürgerservice -> Schulen, Jugend, Soziales & Ehrenamt -> Ehrenamtskarte
Ansprechpartner: Tobias Weber, Zimmer: S1-2.05, Tel.: 06373-504-201, E-Mail: t.weber@vgog.de
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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