Warmfreibad in Waldmohr
Weitere 1.965.000 Euro für die Sanierung
Waldmohr. In seiner Sitzung vom 13.10.2020 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, einen Antrag auf Förderung zur Sanierung des Warmfreibades Waldmohr zu stellen.
Infolgedessen hat die Verbandsgemeinde für die Sanierung des Warmfreibades in einem ersten Finanzierungsabschnitt einen Förderbescheid über 1.470.000 Euro aus dem Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ erhalten. Im Rahmen eines zweiten Finanzierungsabschnitts hat Innenstaatssekretär Randolf Stich bei einem Ortstermin im Freibad einen Förderbescheid über weitere 1.965.000 Euro übergeben.
Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung und hilft Städten und Gemeinden, durch städtebauliche Investitionen in Sportstätten, Orte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen zu schaffen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken. Die Städte und Gemeinden werden unterstützt, Sportstätten unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln.
Das Warmfreibad Waldmohr befindet sich als Teil des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im städtebaulichen Fördergebiet „Lebendige Zentren“ der Stadt Waldmohr und wurde in Trägerschaft der Verbandsgemeinde in das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ aufgenommen.
Im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur aus Kaiserslautern mit der Generalplanung der Maßnahme beauftragt. Die Planung der Maßnahme soll in den nächsten Monaten abgeschlossen und dem Verbandsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann, erfolgt eine sogenannte „baufachliche Prüfung“ der Bauunterlagen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Das Bauvorhaben soll neben der energetischen Sanierung der Badewasseraufbereitung inklusive Neubau eines Technikgebäudes auch die Sanierung des Eingangsgebäudes, der Becken und der Außenanlage umfassen.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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