St. Wendel: Kontrollen eingerichtet
Zulassungsstelle mit 3-G geöffnet
St. Wendel. Seit Mittwoch, 1. Dezember, gilt für Besucher der Zulassungsbehörde des Landkreises, Tritschlerstraße 5, St. Wendel, die 3-G-Regel: Das Betreten des Gebäudes ist nur mit einer vollständigen Impf-, gültigen Genesenen- oder negativen Testbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden bei Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden bei PCR-Test) erlaubt. Dies wird am Eingang entsprechend kontrolliert. Weiterhin ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: termin.lkwnd.de, Tel. (06851) 801 2828, E-Mail: kfz@lkwnd.de. pdk
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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