Überbrückungshilfe

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Wirtschaft & Handel
Messen und Ausstellungen sind in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II nach der neuesten Corona-Verordnung verboten | Foto: Jürgen Bender

Baden-Württemberg: Verbot von Messen
Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Baden-Württemberg. In der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind in der Alarmstufe II Messen und Ausstellungen verboten. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums verteidigt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut diesen Schritt und sagt den Veranstaltern Unterstützung zu.  „Wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Pandemie, die uns wiederum mit voller Wucht trifft", sagte die Ministerin, "als Wirtschaftsministerin setze ich mich selbstverständlich...

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