Homburg: Altstadtsatzung
Richtlinien sind öffentlich einsehbar
Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Homburg“ im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder „Städtebaulicher Denkmalschutz Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ für das Fördergebiet „Altstadt Homburg“ ist mit der amtlichen Bekanntmachung am Samstag, 16. Juli, rechtskräftig geworden. Für Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer ist diese Satzung auch daher interessant, weil darin erklärt wird, wie Fördermittel zu beantragen sind....