Antragsfrist

Beiträge zum Thema Antragsfrist

Wirtschaft & Handel
Ende September endet die Antragsfrist für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen in 2022  | Foto: Jill Wellington/Pixabay

Antragsverfahren für Rebpflanzungen eröffnet
EU-Umstrukturierungsprogramm

Rheinland-Pfalz. Ab dem 1. September 2021 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist (Herbst) endet am Donnerstag, 30. September. Dies hat Weinbauministerin Schmitt mitgeteilt. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen...

Wirtschaft & Handel
Die Pflanzung der Rebanlagen wird an die entsprechende Kreisverwaltung gemeldet   | Foto: JillWellington/Pixabay

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung gewünscht
Antragsverfahren für Rebpflanzungen

Weinbau. In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll. Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den...

Ratgeber
 Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. | Foto: Tim Kraaijvanger / Pixabay

Antrag stellen bis 30. April
„Mütterrente II“

Rente. Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, müssen sie bis zum 30. April einen Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Das gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und 7 Monate, also eigentlich schon das Rentenalter erreicht haben. Wenn sie...

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