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Absonderungsbescheinigungen werden nur noch auf Antrag für bestimmte Personengruppen erstellt | Foto: geralt/Pixabay

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Absonderungsbescheinigungen nur auf Antrag

Kreis SÜW. Eine Absonderungsbescheinigung gibt es gemäß der aktuellen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nur noch für Krankheitsverdächtige oder für enge Kontaktpersonen. In der Regel betrifft das Ungeimpfte, die sich nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person isolieren müssen - unabhängig davon, ob sie selbst infiziert sind. Über diese verpflichtende Zeit der Isolation kann eine Absonderungsbescheinigung erstellt werden, darauf weist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße -...

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