Lokales
Rhein-Pfalz-Kreis
Anzeige- und Prüfpflicht für Heizöltanks
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis informiert, dass Verbraucher ihre Heizöl-Tankanlage regelmäßig von einem Sachverständigen einer anerkannten Organisation prüfen lassen müssen, falls der Tank eine bestimmte Größe überschreitet, in die Erde eingelassen ist oder in einem Wasserschutz- bzw. Überschwemmungsgebiet betrieben wird. Dabei sind folgende Prüfpflichten einzuhalten: • Generell müssen alle unterirdischen sowie oberirdischen Heizöltanks über 1.000 Liter der Unteren Wasserbehörde...