Immobilien

Beiträge zum Thema Immobilien

Ratgeber
Dämmung oberste Geschossdecke - nicht immer Pflicht, aber sinnvolle maßnahme | Foto: Konstantin Yuganov/adobe.stock.com

Beratung der Verbraucherzentrale
Wertvolle Tipps und Tricks zum Energiesparen

Germersheim/Kreis. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer...

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