Wirtschaft & Handel
Finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Ludwigshafen. Die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine übernehmen ab 1. Juni die Jobcenter, denn auf politischer Ebene wurde entschieden, dass die Hilfegewährung nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erfolgt. Voraussetzung für den Leistungsbezug im Jobcenter sind ein Aufenthaltstitel und die finanzielle Hilfebedürftigkeit. Um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, wurden von der...