Lokales
Antragsfrist endet am 15. März
Lernmittelfreiheit
SÜW. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Daher wurden bis Ende Januar 2019 allen Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2019/2020 sowie entsprechende Merkblätter zur ordnungsgemäßen Antragsstellung ausgehändigt. Betroffen sind in Trägerschaft des Landkreises SÜW folgende Schulen:...