Sommersemester wird nicht auf Freischuss angerechnet
Keine Nachteile für Staatsprüfung
Baden-Württemberg. Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg angerechnet. Das teilt Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges mit. Das Ministerium der Justiz und für Migration ändert dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und...