Reiserücktritt wegen Reisewarnung
Anzahlung muss erstattet werden
Reisen. Wer vor dem Beginn der Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hat, kann wirksam davon zurücktreten, wenn das Auswärtige Amt später pandemiebedingt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht, teilt die Arag-Versicherung mit. Eine geleistete Anzahlung ist nach Auskunft der Arag-Experten vom Reiseveranstalter laut einem Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 502 C 12946/20) zurückzuerstatten. Das gilt allerdings nicht unbedingt, wenn man Unterkunft, Flug und ähnliches selbst bucht....