Maßnahmen und steuerliche Hilfen in Zeiten von Corona
Anträge werden bevorzugt bearbeitet
Landstuhl. Das Landesamt für Steuern weist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darauf hin, dass Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zinsfreie Stundung Fristverlängerung Verzicht auf Säumniszuschläge Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen bevorzugt bearbeitet werden. Entsprechende Antragsformulare stehen hierfür auf den Internetseite des Finanzamts Kusel-Landstuhl sowie des Landesamtes für Steuern zur Verfügung: www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/wichtige-vordrucke Übermittlung...