Erleichterung für Vereine und Steuerzahler
Spenden für Flutopfer
Flutkatastophe. Bis zu 5.000 Euro Soforthilfen im Rahmen von Spendenaktionen für Hochwasseropfer können ohne weitergehende Prüfung an die betroffenen Menschen ausgezahlt werden, teilt das Landesamt für Steuern mit. Und für private Spenden gilt unabhängig von der Höhe bis zum 31. Oktober ein vereinfachter Spendennachweis, um die Hilfsorganisationen zu entlasten. Das bedeutet, dass für die Steuererklärung als Nachweis von Spenden für die Flutopfer in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und...