Geänderte Vorschrift soll überprüft werden
Umfrage zu digitalen Ratssitzungen
Pfalz. Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit Paragraf 35 Absatz 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31....