Kanalbenutzungsgebühren 2020 Waldfischbach-Burgalben
Absetzung für dem Kanal nicht zugeführtes Frischwasser
Waldfischbach-Burgalben. Gemäß § 20 Absatz 4 i.V.m. Absatz 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 02. Dezember 2009 können Wassermengen, welche nach Absatz 2 gemessen oder ermittelt und nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden, bei der Bemessung der Gebühren unberücksichtigt bleiben, wenn der Gebührenschuldner dies schriftlich bis spätestens 31. Januar des folgenden Jahres beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachweist (z.B. eigener geeichter Wasserzähler).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools auf unserer Internetseite.
Die schriftlichen Anträge mit Nachweis der nicht zugeführten Wassermenge für das Jahr 2020 sind demnach bis spätestens 31. Januar 2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Anträge, welche nach diesem Zeitpunkt eingehen, können bei der Gebührenabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte benutzen Sie den beigefügten Antragsvordruck, der Ihnen auch auf unser Internetseite zur Verfügung steht.
https://www.vgwaldfischbach-burgalben.de/verwaltung-1/verbandsgemeindewerke/
Da die Jahresabrechnung 2020 bis Ende Januar 2021 bereits durchgeführt sein sollte, ist es ratsam, die Anträge noch bis Ende 2020 einzureichen, um spätere Korrekturbescheide zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Verbandsgemeindewerke Waldfischbach-Burgalben
Andreas Schneider (Werkleiter)
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben aus Waldfischbach-Burgalben |
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