E-Autos und Reisemobile Waldfischbach-Burgalben
Parken und Laden im öffentlichen Straßenraum
Waldfischbach-Burgalben. Der Boom bei E-Autos und Reisemobilen bringt neue Fragestellungen mit sich. Wir erhalten u.a. immer mehr Beschwerden über E-Autos, bzw. Reisemobile, die auf oder über den Gehweg geladen werden.
Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg ist verboten, wenn es nicht durch Beschilderung oder Markierung angeordnet ist.
Auch wenn es angeordnet ist, dürfen Fahrzeuge (also auch Reisemobile), die mehr als 2,8 t wiegen, dort nicht parken.
Ebenso verboten ist es, Kabel über den Gehweg zu spannen oder so auf dem Boden zu verlegen, dass man darüber stolpern kann. Kommt ein Fußgänger dort zu Fall, haftet der der das Kabel verlegt hat sowohl zivil- wie auch strafrechtlich.
In der Regel haben Besitzer eines E-Autos auch eine Wallbox auf ihrem Grundstück. Dort kann das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Bereichs legal geladen werden.
Ansonsten stehen natürlich auch öffentlich Ladepunkte zu diesem Zweck zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben aus Waldfischbach-Burgalben |
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