Straßenreinigung Waldfischbach-Burgalben
Reinigungspflicht muss erfüllt werden

Waldfischbach-Burgalben. In allen Ortsgemeinden wurde festgestellt, dass der Verpflichtung zur Reinigung der Straßen und der Gehwege nach den gemeindlichen Straßenreinigungssatzungen nicht oder nur ungenügend nachgekommen wird. Insbesondere weisen wir die Eigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage auf Ihre Straßenreinigungspflicht hin.
Es dürfte bekannt sein, dass durch nicht gereinigte Straßen- und Bürgersteigflächen Unrat und vor allem Sand in die Straßenentwässerungsschächte und in die Kanalisation gelangen. Die Folge davon ist, dass die Straßenentwässerungsschächte und der Kanal öfters gereinigt werden müssen; mitunter entstehen sogar Schäden. Daraus ergeben sich für die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde zusätzliche, jedoch vermeidbare Kosten. Diese wiederum fließen in die Gebührenrechnung ein, mit dem Ergebnis, dass sie von allen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern zu tragen sind. Wir möchten deshalb höflichst bitten, künftig der Reinigungspflicht (hierunter fällt auch der Streu- und Räumdienst bei Schnee und Glätte) ordnungsgemäß nachzukommen.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gemeindlichen Reinigungssatzungen die Verletzung der Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- € geahndet werden kann. Im Übrigen kann die Gemeinde die Reinigung durch einen Dritten vornehmen lassen und dem Reinigungspflichtigen die entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Damit solche für alle Beteiligten unangenehmen Maßnahmen nicht eingeleitet werden müssen, bitten wir nochmals, die Reinigungspflicht zu erfüllen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Autor:

Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben aus Waldfischbach-Burgalben

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