Pflichten für Grundstückseigentümer Waldfischbach-Burgalben
Streuen und Räumen im Winter
Waldfischbach-Burgalben. Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer
a.) Allgemein:
Zu Beginn der Wintermonate möchten wir darauf hinweisen, dass in allen verbandsangehörigen Gemeinden durch die jeweilige Straßenreinigungssatzung die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde. Diese Verpflichtung besteht für alle Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, wenn dieses durch eine öffentliche Straße erschlossen wird oder an sie angrenzt. In den Fällen, in denen die gemeindlichen Bediensteten die nachgenannten Flächen streuen und räumen, ist der Grundstückseigentümer nicht von seinen Verpflichtungen entbunden.
b.) Gegenstand und sachlicher Umfang der Streu- und Räumpflicht:
Die Streu- und Räumpflicht, ebenso wie die allgemeine Reinigungspflicht, erstreckt sich auf die vor dem Anwesen liegenden Straßenflächen bis zur Straßenmitte hin bzw. bei nur einseitig bebaubaren Straßenzügen auf die gesamte Straßenbreite, als auch auf angrenzende Gehwege, Fußwege, Promenadenwege, Radwege, Treppenwege, Parkplätze, Straßenrinnen und Seitengräben. Sachlich umfasst die Räum- und Streupflicht die Säuberung, die Schneeräumung und das Be-streuen der vorgenannten Flächen, sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen, die der Entwässerung (Straßeneinläufe) oder der Brandbekämpfung (Hydranten) dienen.
Bei der Schneeräumung ist zu beachten, dass der weggeräumte Schnee nicht den Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg behindert und der Abfluss des Oberflächenwassers nicht beein-trächtigt wird. Die Bestreuung soll mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Asche und Sägemehl erfolgen. Salz soll aus Gründen des Umweltschutzes, aber auch weil es den Oberflächenbelag von Straßen und Gehwegen angreift, nur in geringem Umfang eingesetzt werden.
c.) Umfang der Streu- und Räumpflicht:
Die Säuberung ist in der Regel einmal wöchentlich am Samstag, die Schneeräumung und Bestreuung ist je nach Erforderlichkeit, bei Bedarf auch mehrmals täglich, durchzuführen.
Waldfischbach-Burgalben, den 03.12.2020
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Lothar Weber, Bügermeister
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben aus Waldfischbach-Burgalben |
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