Grundschule Waldmohr
Umfangreiche Arbeiten am Gebäude
Waldmohr. Das Gebäude der Grundschule Waldmohr wurde im Jahr 1964 errichtet und mit Flachdach versehen. Das im Laufe der Zeit durch die Witterungseinflüsse undicht gewordene Flachdach wurde im Jahr 1987 durch den Aufbau eines geneigten Walm- und Pultdachs mit Ziegeleindeckung (ohne Unterdach) ersetzt. Durch die porös gewordenen Dachziegel und das fehlende Unterdach kam es zu mehreren Wasserschäden in Klassenräumen. Da sich das eindringende Wasser unter der Flachdachabdichtung verteilt, ist eine Lokalisierung von undichten Stellen kaum möglich. Zur Vermeidung ernsthafter Schäden an der Gebäudesubstanz ist die Dachsanierung unerlässlich.
Bei den Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass bei dem Aufbau des Dachstuhles im Jahr 1987 sowohl die Angaben der statischen Berechnung, als auch die Regeln der Technik nicht beachtet wurden. Es wurden keine korrekten Verbindungen des Dachstuhles mit der vorhandenen Gebäudekonstruktion hergestellt. Im Bereich der Fußpfetten und Schwellen war die vorhandene Dachabdichtung und die darunter befindliche Dämmung nicht wie geplant entfernt. Folglich muss zusätzlich der Dachstuhl erneuert werden.
Weiterhin wird die Außenfassade (mit entsprechender Wärmedämmung) des Gebäudes erneuert. Es werden Putz- und Malerarbeiten durchgeführt, noch nicht erneuerte Alufenster auf der Südseite des Obergeschosses werden durch neue Kunststofffester ersetzt und die Fenster der kompletten Südseite zeitgemäß mit einem Sonnenschutz (Außenjalousien) versehen.
Unabhängig der Sanierung des Dachs, waren verwaltungsintern bereits weitere bauliche Maßnahmen angedacht, welche nun im Rahmen dieser Generalsanierung durchgeführt werden.
Dazu zählen die Erneuerung der Schüler- und Lehrertoiletten sowie die Erneuerung div. Schulsäle und des Lehrerzimmers. Zusätzliche brandschutztechnische Ertüchtigungen sind am gesamten Gebäude vorzunehmen. Die strukturierte Netzwerkverkabelung im Rahmen des DigitalPakts Schule wird an der Grundschule Waldmohr in diesem Zusammenhang ebenfalls mit vorgenommen. Diese Großmaßnahme wird sich auf zwei Haushaltsjahre verteilen (2021 und 2022). Als Maßnahmenbeginn sind die Sommerferien 2021 angedacht. Die Maßnahmen können aber aufgrund aktueller Verzögerungen zu einem späteren Zeitpunkt anlaufen.
Die Verbandsgemeinde muss die Kosten hierfür aber nicht alleine tragen. Verschiedene Zuwendungsprogramme werden hier in Anspruch genommen. Für die Außenfassade, Außenjalousien und die Fenstererneuerung können Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ vom Bund abgerufen werden. Der Fördersatz für finanzschwache Kommunen betrug bei Antragstellung bis 15.12.2020, 100% der zuwendungsfähigen Kosten!
Die Toilettensanierung erfolgt mit einer 90%igen Förderung durch Bund und Land (Kommunales Investitionsprogramm, KI 3.0, 2. Kapitel). Die Brandschutzmaßnahmen werden mit 60 % vom Land aus dem Schulbauprogramm gefördert, die Netzwerkverkabelung mit 90 % aus dem Förderprogramm des Bundes, DigitalPakt Schulen 2019-2024.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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