Tag der Städtebauförderung
Waldmohr ist seit 1996 in der Stadtsanierung engagiert
Waldmohr. Durch die Städtebauförderung werden finanzielle Mittel für Investitionen für die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereitgestellt. Gefördert werden sowohl kommunale wie auch private Investitionen. Die Städtebauförderung ist seit Bestehen ständig im Wandel, um sich den aktuellen Städtebauthemen anzupassen und den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de
Das 1. Stadtsanierungsprogramm in Waldmohr wurde in der Zeit von 1996 bis 2017 durchgeführt.
Seit dem Jahr 2019 ist die Stadt Waldmohr erneut in einem Stadtsanierungsprogramm im Verbund mit den Ortsgemeinden Brücken und Schönenberg-Kübelberg aufgenommen worden. Die Förderung ist sowohl für öffentliche Maßnahmen wie auch für Privatmaßnahmen. Die Modernisierung von Privatimmobilien macht einen großen Teil der Städtebauförderung aus.
Mit Hilfe von bereitgestellten Mittel der Stadtsanierung war es in Waldmohr möglich, die Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. Wie zum Beispiel:
Auch weiterhin wird in Waldmohr an der Verbesserung der Infrastruktur gearbeitet und einige Projekte werden mit Hilfe der Stadtsanierung gefördert werden. So zum Beispiel die nachfolgenden Projekte, die im Mittelantrag für das Jahr 2021 beantragt wurden:
- Ausbau der Bruchstraße / Talstraße
- Erneuerung der Parkanlage zwischen Jahnstraße und Eichelscheiderstraße
- Freiflächengestaltung Rathausstraße 2
Neben der Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stadtsanierung die Förderung der Modernisierung von Privatimmobilien.
Die Unterstützung der Eigentümer bei der Sanierung der Immobilien ist der Stadt Waldmohr sehr wichtig. Für Immobilien, die im Sanierungsgebiet liegen, können bis zu 30.000 € bereitgestellt werden. Dies hat die Stadt Waldmohr in der Modernisierungsrichtlinie so festgeschrieben. Für jeden Einzelfall ist die Förderung zu prüfen und in einer Modernisierungsvereinbarung festzuschreiben. Daneben ist auch zu erwähnen, dass die steuerlichen Vorteile ebenfalls beachtlich sind. Es werden erhöhte steuerliche Abschreibungen gem. §§ 7 h, 10 f u 11 a EStG (AfA zu 100 % über 12 Jahre bei vermieteten Objekten und AfA zu 90% über 10 Jahre bei eigengenutzten Objekten) gewährt. Wichtig ist immer bei einer Förderung, dass bevor Aufträge vergeben werden, die Prüfung, in wie weit eine Modernisierung förderfähig ist, abgeschlossen ist und sofern möglich eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt geschlossen ist.
Daher sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Immobilie im Stadtsanierungsgebiet modernisieren möchten.
Ansprechpartner:
Stadtbürgermeister Dr. Jürgen Schneider
Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr
Tel.: 06373/504296,j.schneider@vgog.de
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Helga Munzinger (FB 2 Bauen und Umwelt)
Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Tel.: 06373/504185, h.munzinger@vgog.de
Büro Sanierungsbeauftragter
Hubert L. Deubert
Moritz Müller
Kleine Wust 16, 67280 Quirnheim
Tel.: 06359/2016811, m.mueller@hldeubert.de
Waldmohr, den 08.05.2021
Gez. Dr. Schneider, Stadtbürgermeister
Geltungsbereich Sanierungsgebiet:
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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