Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg
FDP schlägt Reduzierung der Landtagswahlkreise von 70 auf 60 vor
Liberaler Landtagsabgeordneter Christian Jung hält Zusammenlegung von Wahlkreisen auch in der Region Karlsruhe für denkbar
Bretten/Stutensee. Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg steht bereit für eine umfassende Wahlrechtsreform mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, der Einführung eines Zweistimmenwahlrechts sowie dem klaren Ziel, mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Dies erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auch mit Unterstützung von FDP-Landtagsabgeordneten Christian Jung (Wahlkreis Bretten).
„Voraussetzung ist allerdings, eine Explosion der Abgeordnetenanzahl wirksam auszuschließen. Um das gewährleisten zu können, schlagen wir vor, die Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren“, sagte Christian Jung am Sonntag in Bretten. Er hält in diesem Zusammenhang eine Zusammenlegung von Wahlkreisen in der Region Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe für denkbar. „Ich könnte mir gut vorstellen, dass aus den Wahlkreisen Bretten, Bruchsal, Ettlingen sowie Karlsruhe I und Karlsruhe II vier Wahlkreise werden und Teile der Wahlkreise Bretten und Bruchsal miteinander fusionieren“, sagte Christian Jung, der bei der Betreuung der Gemeinden und Städte im Norden des Landkreises Karlsruhe schon jetzt bei der alltäglichen Arbeit und Veranstaltungen nicht differenziert, ob diese im Wahlkreis Bretten oder im Wahlkreis Bruchsal liegen.
„Eine Wahlrechtsreform ist erklärtes Ziel der FDP/DVP-Fraktion und viele der diesbezüglichen Vorhaben der grün-schwarzen Landesregierung unterstützen wir ausdrücklich. Sie entsprechen nicht zuletzt der Beschlusslage der Freien Demokraten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr weibliche Abgeordnete in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Wenn man sich aber das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag zum Vorbild nehmen will, muss man aktiv an die Schwäche dieses Wahlrechts herantreten und diese tilgen: Die Explosion der Abgeordnetenzahl im aktuellen Vielparteienparlament“, betonte Fraktionsvorsitzender Rülke bei der Vorstellung der Pläne
Lege man das Resultat der Bundestagswahlen zu Grunde, sehe man deutlich, in welche Richtung sich die Parlamentsgröße entwickle. Statt vorgesehener 598 Abgeordneter sitzen mittlerweile 735 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. „Und das auch nur, weil die CSU zu ihren eigenen Gunsten durchgesetzt hat, dass drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, was wir hinsichtlich einer Übertragung auf Baden-Württemberg für nicht mit der Verfassung vereinbar halten. Legt man das Wahlrecht vor dieser vermurksten Reform zu Grunde, hätte der Bundestag bereits heute 784 Sitze.“ Auf Baden-Württemberg übertragen drohe eine Vergrößerung des Landtags um mehr als 120 Prozent der eigentlichen Regelgröße. „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat anders als zum Beispiel von den Grünen behauptet, nie ihr ‚Go‘ zur grün-schwarzen Wahlrechtsreform in der vorliegenden Form signalisiert, sondern ihre Zustimmung unter Fraktionsvorbehalt gestellt. Außerdem haben wir unsere Bedenken bezüglich der Parlamentsgröße bereits im September öffentlich gemacht“, sagte Christian Jung weiter.
Autor:FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden |
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