Möglichst dabei auf Kopfhörer verzichten
Musik beim Radfahren
Straßenverkehr. Ende der Achtziger Jahre konnte man mit einem Walkman Musik hören, wenn man unterwegs war. Allerdings musste ein Radfahrer, der solch ein Musikgerät benutzte, mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Deutsche Mark (DM) rechnen, wenn er bei einer Kontrolle damit angetroffen wurde. (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87 (Z)).
Heutzutage hört man Musik meist über das Smartphone und mit kabellosen Kopfhörern auf den Ohren. Auch die Währung ist mittlerweile eine andere, genauso wie das Strafmaß, das sich erhöht hat und aktuell bei 15 Euro liegt. Gleich geblieben ist hingegen die Ordnungswidrigkeit, die vorliegen kann, wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist und dabei zu laut Musik hört, so dass das Gehör beeinträchtigt wird.
Es ist nach Auskunft der ARAG Experten zwar nicht ausdrücklich verboten, aber es kommt auf die Lautstärke an. So sollten Radler in der Lage sein, das Klingeln überholender Radfahrer, Fahrgeräusche von herannahenden Autos und natürlich die Lautsprecherdurchsagen eines Streifenwagens und das Martinshorn zu hören.
In den Achtzigern hatte eine Lautstärke von Stufe vier von zehn möglichen Stufen für ein Bußgeld gereicht. Die Richter waren der Ansicht, dass der Radler Sirenen, Hupen oder andere Verkehrsgeräusche nicht mehr hätte wahrnehmen können. Kommt es mit Musik auf den Ohren auch noch zu einem Unfall, muss der Verkehrsteilnehmer - egal, ob er mit dem Rad, zu Fuß oder im Auto unterwegs ist - mit einer Mitschuld, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen.ps
Autor:Wochenblatt Redaktion aus Ludwigshafen |
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