Gleichstellungsbeauftragte Birgit Löwe in Karlsruhe
Verfassungsauftrag Gleichstellung – Taten zählen!
Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Mehr als 400 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland sind zu ihrer Bundeskonferenz nach Karlsruhe gekommen. Mit einem Demonstrationsmarsch zum Sitz des Bundesverfassungsgerichtes und mit Transparenten forderten sie Taten gegen die vielfältige Benachteiligung von Frauen. Birgit Löwer, kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Frankenthal, ebenfalls Konferenzteilnehmerin, stellt fest: „Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist in vielen Punkten noch nicht erreicht. Auch fast 70 Jahre nach Inkrafttreten und 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um den Absatz 2 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ ergänzt wurde.“
Aktuelle Zahlen belegen die Schieflage in Sachen Gleichstellung: Bei der politischen Repräsentanz beträgt der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten durchschnittlich nur 25 Prozent. Bei den Führungspositionen sind von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten 11,4 Prozent mit Frauen besetzt. Und bei Thema „Gewalt gegen Frauen“ wurden im Jahr 2016 109.000 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft mit Folgekosten von 3,8 Milliarden Euro. Diese Fakten machen klar: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ ist groß. Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene kann hier Abhilfe schaffen, so Birgit Löwer weiter. Der Verfassungsauftrag „Gleichstellung“ könne eingelöst werden, wenn zum Beispiel Führungspositionen paritätisch besetzt würden, wenn Parteien Frauen auf aussichtsreiche Listenplätze setzten.
Mit zwölf Anträgen forderten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Bundesregierung auf, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Dazu gehöre eine zeitnahe und umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ebenso wie bessere Schutzmechanismen im Bundesmeldegesetz für Frauen in Frauenhäusern. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Karlsruher Erklärung, die unter anderem einen Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund zur Beendigung von Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen fordert, endete die Bundeskonferenz. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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