Unternehmer startet Online-Petition zur Löschung der Wortmarke
Neue Runde im Krieg ums Dubbeglas
Pfalz. Der Krieg ums Dubbeglas - oder vielmehr um die Markenrechte an dem Wort "Dubbeglas" - geht in eine neue Runde. Im vergangenen Jahr haben sich zwei Unternehmer die Rechte an der Wortmarke "Dubbeglas" schützen lassen. Will heißen, immer wenn jemand ein Textilprodukt, einen Getränkebecher oder ähnliches mit dem Wort "Dubbeglas" bedrucken und verkaufen möchte, muss er die Einwilligung der beiden Geschäftsleute einholen. Je erfolgsversprechender die Idee, desto teurer könnte die Lizenz für den Fragenden werden und dementsprechend lukrativer für die Unternehmer, die bereits im November in einer Stellungnahme mitgeteilt haben, dass sie mit ihrem Schritt lediglich die Pfälzer Tradition vor ausländischen Billigproduzenten schützen wollen und keine Abmahnwelle gegen hiesige Geschäfte planen.
Keine Einsprüche beim Patentamt
Da es während der vom Patentamt vorgegebenen Einspruchsfrist keine Reaktionen auf ihren Antrag gab, gab es letztlich auch keinen Hinderungsgrund, die Wortmarke "Dubbeglas" Jeremy D. Frei und Andreas Steinbach zuzusprechen. Erst jetzt, nachdem offensichtlich andere Unternehmer auf mögliche Probleme mit dem Verkauf von "Dubbeglas"-Produkten aufmerksam geworden sind, soll eine Online-Petition Abhilfe schaffen.
„Pfälzer Freiheit für das Dubbeglas“ heißt diese und hat bereits nach wenigen Tagen rund 1.500 Unterstützer gefunden. Initiator der Petition, die an das Deutsche Patent- und Markenamt gerichtet ist, ist ein Modehaus in Neustadt an der Weinstraße. „Wir haben in einem laufenden Antragsverfahren der Wortmarke "Dubbeglas" bereits Einspruch eingelegt und zum anderen bei einem bereits erfolgten Eintrag die Löschung dieser Wortmarke beantragt. Diese Petition richtet sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München. Wir wünschen uns möglichst viele Unterschriften, um den Wunsch aller Pfälzer und Pfalzfreunde nachzukommen, das Wort Dubbeglas für immer und jeden frei verwenden zu dürfen. Unser gemeinsames Zeil ist die Löschung der Wortmarke "Dubbeglas" aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes“, heißt es in der Petition.
Aber da gerade "Dubbeglas"-Textilien durch die Wortmarke geschützt sind, muss natürlich die Frage erlaubt sein, ob die Petition wirklich ganz uneigennützig zum Wohle des Pfälzer Kulturguts angestoßen wurde.
Kulturgut für Jedermann
Dazu sagt Daniel Bolle vom Neustadter Modehaus Jacob: "Nicht uns soll der Begriff gehören, sondern allen Pfälzern. Wir haben uns nurin der Pflicht gesehen, das Thema aktiv anzugehen. Das Dubbeglas ist in der Pfalz eine Institution und Inspiration. Nur wenn etwas frei ist, können viele neue Ideen und Produkte zum Dubbeglas entstehen, nicht nur von uns, sondern von allen Künstlern, Firmen, Ideenschaffern und Fantasten - und das ist genau das, was wir wollen, eine bunte Vielfalt." Es gehe darum, die Wortmarke frei zu halten, damit jeder, der das möchte, sich kreativ rund um das Dubbeglas entfalten kann. "Natürlich verkaufen auch wir Produkte mit Dubbeglas-Aufdruck, aber für uns ist das eher ein Spaß - ein Nebenprojekt zu unserem eigentlichen Geschäft. Wir wären niemals auf die Idee gekommen, diese Wortmarke schützen zu lassen, eben weil wir der Meinung sind, dass sie als Teil des Pfälzer Kulturgutes allen Menschen hier zugute kommen sollte. Auch wenn wir mit unserer Petition Erfolg haben sollten, würden wir den Begriff nie schützen wollen, das ist nicht unser Ansinnen."
Juristisch gesehen dürfte es schwer sein, den Marken-Inhabern ihre erworbenen Recht wieder wegzunehmen. Erst wenn der Rechte-Inhaber nach einem gewissen Zeitraum keine relevante Nutzung der Wortmarke nachweisen kann, kann ein Mitbewerber die Löschung beantragen. Nach Angaben von Frei und Steinbach soll es jedoch bereits in einem Jahr erste "Dubbeglas"-Artikel geben. Zudem geht es nicht um das Glas, das als solches ein „freihaltungsbedürftiger Begriff" ist und somit auch nicht zu schützen wäre, sondern um die Nutzung der Wortmarke auf anderen Produkten – und über deren Schützbarkeit hat das Deutsche Patent- und Markenamt ja bereits entschieden - ohne dass es damals Einwände von betroffenen Firmen gegeben hätte.
Aber: Wenn es denn nun allen beteiligten Unternehmen tatsächlich weniger um den eigenen Profit als um die schützenswerte Pfälzer Tradition geht, sollte doch zu erwarten sein, dass man sich auf einen - für alle tragbaren - Kompromiss einigen kann.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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