In Gemeindeverwaltung Haßloch gilt 3G-Regel
Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
Haßloch. In den Dienstgebäuden der Gemeindeverwaltung Haßloch gilt seit heute die 3G-Regel. Das heißt, alle Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten des Rathauses einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.
Die Regelung greift neben dem Rathaus auch für den Besuch der Außenstellen der Gemeindeverwaltung Haßloch. In allen Verwaltungen im Landkreis Bad Dürkheim wird dies ebenso gehandhabt. Darauf haben sich die Bürgermeister der Gemeinden und Städte im Kreis einhellig verständigt.
Bereits seit Beginn der Pandemie wird der Publikumsverkehr in den Dienststellen der Verwaltung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger reguliert. Daher gilt weiterhin: Können Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt werden, dann ist der direkte Kontakt zu vermeiden. Andernfalls werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu vereinbaren.
Die 3G-Regel greift im Übrigen auch für bereits vereinbarte Termine. Alle sind gefordert, ihr Möglichstes zu geben, um der vierten Welle und den exponentiell steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken. Nur durch gemeinsame Anstrengung und die Hilfe aller kann dies gelingen. Die Gemeindeverwaltung bittet daher um Verständnis für die angeordneten Maßnahmen. ros
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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