Apotheken geben Masken an Risikopatienten aus
Kostenlose FFP2-Masken
Haßloch. Seit Dienstagmorgen sind auch in Haßloch wie vor allen deutschen Apotheken vermehrt Menschenketten zu bemerken. Die Corona-Schutzmasken Verordnung ist im Eiltempo in Kraft gesetzt worden. Jede Person ab 60 Jahren und diejenigen, die an einer chronischen Erkrankung leiden bzw. andere Risikofaktoren aufweisen, sind nach der Verordnung bezugsberechtigt. Aufgrund der Kürze der Zeit in der die Verordnung entworfen und in Kraft gesetzt wurde, sind die Apotheken stark gefordert. Wie die Inhaber der Haßlocher LINDA Apotheken Oliver Noé und Gerd Berlin berichten sind sie gehalten bis Ende des Monats in jeder Apotheke ca. 5.000 Masken an die Bezugsberechtigten auszugeben.
Die Abgabe soll nach Vorlage des Personalausweises sowie der Dokumentation auf einem Datenblatt und per Unterschrift der zum Bezug berechtigten Person erfolgen. „Bereits seit Mittwoch letzter Woche, dem Tag der Pressekonferenz, klingelte bei uns das Telefon am laufenden Band und die Kunden wollten erfahren, wie sie an ihre Masken kommen. Dabei wissen wir selbst erst seit gestern Nachmittag, nachdem klar war, wie der Textlaut der Verordnung aussieht, wie es laufen soll“, erzählt Gerd Berlin. Eine große Herausforderung sei auch die Beschaffung der Masken, meint Oliver Noé. Die Apotheken müssen die Masken auf dem freien Markt einkaufen und da momentan alle deutschen Apotheken Masken benötigen, entsteht automatisch ein Engpass. „Gestern haben wir die ersten 1.000 Masken erhalten und die reichen bis heute Nachmittag“, so Berlin. „Wir hoffen, dass morgen Nachschub kommt“.
Daher bitten die beiden Apotheker um Verständnis, dass unter Umständen die Verteilung nicht immer so reibungslos abläuft, wie es wünschenswert wäre. Auch eine Abgabe der Masken im Notdienst findet nicht statt.
Sie haben Kernzeiten von 9 -12 Uhr und von 15-17 Uhr eingerichtet, in denen an extra dafür eingerichteten Ausgabestellen die Masken gegen Vorlage des Personalausweises abgegeben werden. Familienangehörige können auch gegen Vorlage des Personalausweises der empfangsberechtigten Person aus der Familie die Masken entgegennehmen. Da die Abgabe im Auftrag des Bundesministeriums erfolgt und dementsprechend dokumentiert werden muss, dürfen die Masken auch für bekannte Kunden nur nach Vorlage des Ausweises ausgeben. Dieses Prozedere gilt nur für die Abgabe im Monat Dezember aufgrund der Dringlichkeit. Im Januar und Februar erhalten alle berechtigten Personen von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung, die dann für jeweils 6 hochwertige FFP2 Masken in der Apotheke einlösen können. Dabei werden jeweils 2 Euro Eigenbeteiligung fällig. So herausfordernd die aktuelle Situation auch ist, freuen sich Oliver Noe und Gerd Berlin dennoch, dass die Apotheken jetzt beweisen können, wozu die Vor-Ort-Apotheke in der Lage ist. „Kaum eine Struktur in der Gesellschaft ist in der Lage so flexibel und zuverlässig auf solch eine Situation zu reagieren. Das kann kein Versandhandel. Wir sehen jetzt Kunden, die wir sonst nicht sehen“, bestätigen sie schmunzelnd. ps
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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