Käufer für Neubaugebiet Heidestraße gesucht
Bauplätze in Wahnwegen zu verkaufen
Wahnwegen. Wir bieten vier voll erschlossene Baugrundstücke für je 71,00 €/qm in ruhiger Lage ohne Durchgangsverkehr. Die Grundstücke sind gut bebaubar (keine Hanglage) und verfügen über Glasfaser (FTTH). Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 700-720 qm. Der Bebauungsplan hat nur wenige Einschränkungen.
Junge Familien gesucht
Wir suchen junge Familien, die die Grundstücke zur Eigennutzung bebauen. Die Bauplätze werden über ein Bewerbungsverfahren gemäß der im folgenden veröffentlichten Bauplatzvergabekriterien vergeben. Weitere Informationen zu den Grundstücken sowie die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Vergabeverfahren erhalten interessierte Bauwillige bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Frau Lisa Ziehmer, unter Tel.: 06373/504-164 oder Mail: l.ziehmer@vgog.de
Annahmeschluss für Bewerbungsunterlagen ist der 07.07.2021.
Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Wahnwegen
l. Präambel
Die Gemeinde Wahnwegen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB). Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Wahnwegen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).
Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Wahnwegen wird geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden. Dabei sollen Bürger, welche sich in ei-ner herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetragenen Verein, einer sozialkaritativen oder kirchlichen Organisation, die in der Gemeinde ihren Sitz hat, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden. Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter berücksichtigt. Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen addiert
Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschusses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor.
Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Wahnwegen setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.
II. Vergabeverfahren
1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats werden die Bauplatzvergabekriterien auf der Homepage der Gemeinde Wahnwegen und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
2. Bis zum Ausschreibungsbeginn können sich Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal eintragen lassen. Sie werden nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats und der Veröffentlichung dieser Bauplatzvergabekriterien über den Bewerbungsbeginn und die Bewerbungsfrist informiert.
3. Der Bewerbungszeitraum beträgt ab dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Monate. Die Bewerbung muss innerhalb des Bewerbungszeitraumes im Original und in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg eingehen. Der Eingang der Bewerbung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen (dies gilt auch für fehlende Nachweise) führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Verbandsgemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.
5. Über das Ergebnis der Vergabe der Bauplätze werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung der wertbaren Bewerbungen die ab Platzziffer 1 in der absteigenden Reihenfolge ermittelten Bewerber schriftlich von der Verbandsgemeinde informiert. Anschließend haben die Bewerber sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information verbindlich schriftlich zu erklären, ob und — soweit mehrere Bauplätze zugewiesen werden können — welchen Bauplatz sie erwerben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den oder die verfügbaren Bauplätze an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.
6. Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung.
III. Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind nur volljährige, natürliche Personen. Eine Person darf - auch zusammen mit einer anderen Person - nur einen Antrag stellen und auch nur einen Bauplatz erwerben. Bei zwei Antragstellern müssen beide Vertragspartner sein. Bei verheirateten Antragstellern, bzw. eingetragenen Lebenspartnern nach LPartG kann der Antrag gemeinsam oder von einer Person gestellt werden, je Ehepaar/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG darf jedoch nur ein Antrag gestellt werden. Stellen Bewerber einen Antrag als eheähnliche Lebensgemeinschaft, so darf lediglich ein Antrag eingereicht werden.
IV. Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung
Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß der nachstehenden Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von Punkten. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl darf sich vor dem Bewerber mit einer niedrigeren Punktezahl einen Bauplatz aussuchen.
V. Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde
Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich alle Käufer gegenüber der Gemeinde Wahnwegen zur Übernahme weiterer Verpflichtungen, insbesondere einer Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages, sowie eines Veräußerungsverbotes vor Fertigstellung des Wohngebäudes. Die Übergabe des Baugrundstückes erfolgt mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Einzelheiten hierzu werden im Kaufvertrag geregelt.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus Wochenblatt Oberes Glantal |
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