Forderung des Stadtrates
Höchstgeschwindigkeit 30 km L 379
Obermoschel. Nachdem in Obermoschel mittlerweile für alle Straßen, die in Bauträgerschaft der Stadt stehen, eine 30km-Zone umgesetzt und in den letzten Tagen auch von den städtischen Mitarbeitern die entsprechende Beschilderung installiert wurde, stellte die WG Ruppert in der jüngsten Stadtratssitzung den Antrag, für den Bereich der Landstrasse 379 ab der Einmündung Moltkestrasse bis nach dem Einmündungsbereich der Luitpoldstraße (Höhe Geschäft Schuh-Frank) dauerhaft eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km zu beantragen. Dem folgte der Stadtrat bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit. Die Stadt hat selbst keine Anordnungsberechtigung für klassifizierte Strassen und ist auf das Wohlwollen der VG und dem LBM Worms angewiesen. Begründet wurde der Antrag mit dem dortigen erhöhten Verkehrsaufkommen und dem regelmäßigen Pendlerverkehr. Gleichzeitig werde die Straße von stark von Fußgängern frequentiert, darunter auch von vielen Schulkindern, die die örtliche Landsberg-Grundschule besuchen wie auch von Kindern, die in der Friedhofstraße in den Kindergarten „Regenbogen“ gehen. Auch die Zahl der Senioren, die die Straße fussläufig benutzen, habe zugenommen, so Hans Ruppert. Teilweise sei der Gehweg in diesem Bereich nur einseitig begehbar und ein Teil sei wegen nicht ausreichender Breite kaum richtig begehbar, wurde argumentiert. Aufgrund der Zugangssituation in diesem Bereich mit drei engen Kurvenradien müssten Kinder und Senioren regelmäßig die Straße queren oder am Ende des Bürgersteiges in Höhe der Firma Keiper KG -wo es im Zuge des Werksverkehres schon zu zwei Unfällen kam- sogar auf der Landstraße 379 laufen. Verschärfend wirke sich auch die Jahr 2017 vorgenommene Anordnung eines kompletten Halteverbotes hier aus, wodurch zwar die Fahrbahn freigeräumt wurde, aber dadurch der fließende Verkehr umso schneller und zügiger diesen Bereich durchfahren könne. Es sei nicht zeitgemäß, dass solche Gefahrenstellen für Fußgänger nicht ansatzweise entschärft würden. Deshalb sei es notwendig und im Sinne einer höheren Verkehrssicherheit, wenn die Höchstgeschwindigkeit reduziert werde. Das von der Strassenmeisterei (SM) Erbes-Büdesheim bereits früher vorgebrachte Argument, dass dies auf Landstraßen nicht möglich sei, wurde für nicht haltbar kritisiert, weil es Beispiele wie in Feilbingert,Fürfeld oder Wohnsheim, letztere sogar im Zuständigkeitsbereich der SM Erbes-Büdesheim, gebe. Die zeigten, dass eine Umsetzung auch auf klassifizierten Straßen möglich sei und offensichtlich auch rechtlich zulässig sei. Für den Stadtrar war es nicht nachvollziehbar, warum in anderen Gemeinden die Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich sind , aber für Obermoschel werde dies abgelehnt. Auch die restriktive Haltung des zuständigen Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde wurde in der Sitzung kritisiert und gefordert, eine 30-km-Höchstgeschwindigkeit im Interesse der fussläufigen Verkehrsteilnehmer anzuordnen. Auch der Fall einer Gemeinde in der Südpfalz, die Klage erhoben hat, dass sie selbst über die Geschwindigkeitsbegrenzug -auch auf klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet entscheiden kann, wurde angesprochen. Auf jeden Fall wollen die Obermoscheler einen rechtsmittelfähigen Bescheid, wenn es erneut zur Ablehnung der gewünschten Geschwindigkeitsbegrenzung kommt
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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