675 Jahre Stadtrechte
Obermoschel
Obermoschel. Zu den wichtigsten Merkmalen eines Stadtrechtes, wie es Obermoschel seit dem 7. September 1349 von König Karl IV. verliehen wurde, gehörte die Bildung eines kooperativen Ratsgremiums mit Bürgermeister, denen die Leitung der Stadt in den eigentlichen Gemeindeverwaltungssachen oblag und wohl wie den Städten Kaiserslautern, Meisenheim oder Zweibrücken jedes Jahr am Nikolaustag, 6. Dezember, neu von den Bürgern gewählt wurden. Vorher wurde die Gemeinde von einem vom Landesherrn eingesetzten Schultheiß als oberstem Verwaltungsbeamten geleitet, der zugleich auch oft richterliche Tätigkeiten ausübte). Zweifellos waren die Stadtrechte erreicht worden durch die gute Zusammengehörigkeit der Moschellandsburg mit der Gemeinde am Fuß des Berges, in dem in mehreren Epochen sehr bedeutender Bergbau betrieben wurde.
Befestigungsrecht
Mit dem Stadtrecht verbunden war auch das Befestigungsrecht. Obermoschel hatte einmal drei Stadttore in seiner Stadtmaueranlage. Zum einen das Mühlentor in der heutigen Luitpoldstraße, das Unter-Tor in der Wilhelmstraße und das Ober-Tor in der heutigen Friedrichstraße. Vom Ober-Tor gibt es eine angefertigte Zeichnung nebst Lageplan, die aus Unterlagen von 1832 stammt. Dieser Lageplan zeigt neben dem Tor in der Straße nach Meisenheim die Wachstube und den dazu gehörigen Hofraum. Die Anlage wurde bereits 1832 als baufällig bezeichnet. An seinem Erhalt bestand wohl kein Interesse, da die Straße nach Meisenheim eine Bezirksstraße war und die enge Durchfahrt im Torbereich eher ein Hindernis darstellte. Das Wachthaus wurde laut einem Hinweis im Pfälzischen Volksblatt am 21.März 1848 im protestantischen Schulhaus Obermoschel versteigert. Das einzig noch vorhandene und älteste erhaltene Bauwerk und Gebäude der früheren Stadtbefestigung ist das im Volksmund sogenannte "Peterstürmchen" seitlich hinter der katholischen Kirche Mariä Himmelfahrt. Seinen Namen hat der Turm wohl von der 1298 erwähnten Kirche St. Peter, die früher an der Stelle der heutigen im neugotischen Stil 1866-1868 errichteten katholischen Kirche Mariä Himmelfahrt stand. Der "Petersturm" soll um 1373 erbaut worden sein und wurde 1527 um ein Stockwerk erhöht. Die ursprüngliche Stadtbefestigung bestand aus einer Stadtmauer mit Wall und vorgelagertem Wassergraben, der von verschiedenen Wässerläufen in der Stadt gespeist wurde. Heute wird der Turm für Lesungen, Weinproben und als Gruppenraum für die kirchliche Arbeit noch genutzt.
Marktrecht, Gerichtsbarkeit und Verleihungsurkunde
Das Marktrecht war mit der Verleihung der Stadtrechte unmittelbar verbunden und wurde als Zeichen des Wohlstandes und der fortschreitenden Entwicklung angesehen, dieses Recht wurde am 15. Juli 1488 durch Pfalzgraf Alexander Obermoschel verliehen. Ein zweiter Jahrmarkt für Obermoschel gab es am 20. März 1595 durch Pfalzgraf Johannes I. Geteilt war das städtische Gerichtswesen. Die kleineren Strafsachen und Übertretungen kamen vor den Gerichtsbürgermeister und den Rat. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten entschied der herzogliche Schultheiß mit den Schöffen. Er galt als nach wie vor mächtigster Mann in der Stadt. Die Stadturkunde aus dem Mittelhochdeutschen übertragen lautet: "Wir, Karl von gots gnaden römischer König, ze allen Zeiten merer dez richs und könig ze Beheim, veriehen öffentlich mit diesem brief, und tun kund allen den, die diesen brief ansehent, hörent oder lesent, daz wir angesehen haben den getruwen, steten und willigen dienst, den uns und dem heiligen römischen reiche der edel Heinrich graf zu Veldentzte, unser liber getreuer, oft unverdrossenlich getan hat und noch tu'n sol und mag in künftigen zeiten. Dar umb tun wir ihm die gnadt von unserer königlichen gewalt, daz wir ihm gefrytt haben, und auch fryen mit diesem brief die stat ze Mosscheln under Landspurch mit allen den rechten, freiheiten und guten gewohnheiten in aller der geschiecht und weyse, als dez richs stat ze Lutter seliger gedechtnuße von keysern und kungen, unsern vorvarn an dem riche, und auch von uns gefriet ist, und als si die selben rechte freyung und gewohnheit biz her gehabt und gebracht hat. Da von gebieten wir allen fürsten, geistlichen oder wertlichen, graven, frien, dienstmann, rittern, knechten oder bürgern, wie die genant sind, , unsern und dez richs liben, getruwen, vestichlich by unsern hulden, daz si den vorgenannten Heinrich graven zu Veldentze, seine erben, noch die vorgeschribenen stat ze Mosscheln an disen unsern gnaden, die wie ihn getan haben als vorgeschriben stet, mit dheinen sachen oder in dhein Weg hindern, noch irren. Dar über ze urkunde geben wir in disen brief, versigelt mit unserm königlichen insigel; der gegeben ist ze Speier, nach Christus geburt driutzehenjundert (1300) jar und in dem neun und viertzigistem jar, an unserer Frowen abent, als si geborn ward, in dem vierden jar unser riche.
Ohne Stadtrecht
Eine Zeitlang in der langen Epoche hatte Obermoschel allerdings kein Stadtrecht mehr. Obermoschel gehörte mehrere hundert Jahre zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das 1453 eingerichtet wurde. Nach 1792 wurde das Herzogtum, wie das gesamte linke Rheinufer im ersten Koalitionskrieg von französischen Revolutionstruppen erobert. 1798 wurde die Region dem französischen Staatsgebiet angegliedert und der überwiegende Teil dem neu eingerichteten Departement du Mont -Tonnere (Donnersberg) zugeordnet. Völkerrechtlich wurde dies durch den Friedensvertrag von Luneville am 9. Februar 1801 besiegelt. Mit der Beseitigung der herzoglichen Regierung verlor Obermoschel auch seine Stadtrechte, es existierten nur noch Landgemeinden. 1844 und 1845 bemühte sich der damalige Bürgermeister Maximilian Neu sehr engagiert mit Erfolg um die Wiedererlangung der Stadtrechte. Am 16. August 1849 erhielt Obermoschel die Stadtrechte zurück, mittlerweile war die Pfalz nach dem Wiener Kongreß 1815 ein Teil Bayerns geworden.
Veranstaltungen im Jubiläumsjahr
5. Juli Theateraufführung mit SAALÜ im Weingut Schmidt
6. Juli Weinwanderung im Silberberg
7. Juli Familientag auf dem Mehrgenerationengelände
9. und 10. August Feier im Zelt mit Live-Musik anläßlich der Obermoscheler Kerwe in der Bahnhofstraße
11. August Historischer Festumzug unter dem Motto "Sellemos"
12. August Bayerischer Festabend ab 17 Uhr im Festzelt
13. August Großer Festakt(Kommers) zum Jubiläum 675 Jahre Stadtrechte Obermoschel mit anschließendem Höhenfeuerwerk
15. Dezember: Weihnachtssingen in der Evangelischen Kirche als Abschlußveranstaltung, am 9. März hat der Chor Con Brio dort auch in der bis auf den letzten Platz besetzten Kirche mit Liebesliedern aus mehreren Jahren das Jubiläumsjahr eröffnet
Alle weiteren Veranstaltungen der Vereine oder Gewerbetreibenden in der Stadt werden unter das große Motto "675 Jahre Stadtrechte-2024" gestellt.
Stadturkunde 2. Absatz nochmals besser verständlich moderner "verdeutscht" geschrieben: "Wir, Karl von Gottes Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches und König zu Beheim, bekennen öffentlich mit diesem Briefe, und thun kund allen Denen, die diesen Brief ansehen, hören oder lesen, daß wir angesehen haben den getreuen, stäten und willigen Dienst, den uns un dem heiligen römischen Reich der edle Heinrich, Graf zu Veldenz, unser Lieber, Getreuer, oft unverdrossen gethan hat, und noch thun soll und mag (kann) in künftigen Zeiten. Darum thun wir ihm die Gnade von unserer königlichen Gewalt, dass wir ihm gefreit haben, und auch freien mit diesem Briefe die Statt Moschel unter Landsburg mit allen den Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten, in aller der Geschichte Weise, als des Reiches Statt Lautern seliger Gedächtnis von Kaisern und Königen, unsern Vorfahren an dem Reiche, und auch von uns gefreit ist, und als sie die dieselben Rechte, Freiung und Gewohnheit bisher gehabt und gebracht hat. Darum gebieten wir allen Fürsten, geistlichen oder weltlichen, Grafen, Freien, Dienstmännern, Rittern, Knechten oder Bürgern, wie die genannt, unsern und des Reiches Lieben, Getreuen, festiglich bei unsern Hulden, dass die den vorgenannten Heinrich, Grafen zu Veldenz, seine Erben, noch (auch) die vorgeschriebene Statt Moschel an unsern Gnaden, die wie ihnen gehtan haben, wie vorgeschrieben, mit keinen Sachen oder in keinen Wege hindern, noch irren. Darüber zu Urkunde geben wir ihnen diesen Brief versiegelt mit unserm königlichen Insiegel; der gegeben ist zu Speier, nach Christus Geburt 1300 Jahre, und in dem 49sten Jahre, an unserer Frauen Abende, als die geboren ward, in dem 4tern Jahre unserer Reiche" ( Quelle Chronik 650 Stadt Obermoschel,
Autorenteam unter Ltg. Prof. Dr. Dr. Schlundt, Übersetzung nach Autor Martin Dolch. Seite 41).
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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