Rechtslage zur Corona-Impfung
Booster und Impfstatus
Kreis Südliche Weinstraße. Die Rechtslage ist weiterhin so, dass diese vierte Impfung gegen das Coronavirus weiter für bestimmte Personengruppen möglich ist. Dazu zählen alle Menschen ab 70 Jahren, wie das Gesundheitsamt des Kreisverwaltung mitteilt.
Außerdem können sich Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie alle, die in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, ein viertes Mal gegen das Virus impfen lassen. Dies entspricht der gültigen Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission). Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach dem ersten Booster erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die vierte Impfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz ab Samstag, 1. Oktober, nur diejenigen als vollständig geimpft zählen, die eine dritte Impfung erhalten haben oder zusätzlich zur zweiten Impfung von einer Infektion genesen sind. Für Schwangere und Kinder ab fünf Jahren wird das Impfen empfohlen.
Weiterhin werden Menschen ab 12 Jahren in der Kommunalen Impfstelle in der Landauer Albert-Einstein-Straße 29 ohne Termin geimpft. Öffnungszeiten sind montags von 8 bis 15.45 Uhr, mittwochs von 8 bis 11.45 Uhr und donnerstags von 10 bis 17.45 Uhr. Bitte Nachweise über frühere Impfungen und Personalausweis mitbringen. Das Angebot richtet sich auch an Geflüchtete. jg/ps
Weitere Informationen:
Interessierte finden auf https://www.zusammengegencorona.de/impfen einen Impfguide.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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