Für Haushaltsabstimmung tritt Bad Schönborner Gemeinderat zusammen
Wichtiges muss stattfinden
Seit dem 17. März gilt die neue Landesverordnung zum Corona-Virus und sieht weitere Schutzmaßnahmen vor. Versammlungen aller Art sind verboten unabhängig von der Teilnehmerzahl, außer sie dienen der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur. Der Gemeinderat tagt daher – nach heutigem Stand - am Dienstag, 24. März, um 19 Uhr in ganz verkürzter öffentlicher Sitzung in Mindestbesetzung, die eine Beschlussfähigkeit herstellt, unter anderem zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan. Die Tagesordnung ist auch im Bürgerinfoportal im Ratsinformationssystem online einsehbar.
Der Einzelhandel im Bereich Lebensmittel und Grundversorgung bleibt geöffnet, voraussichtlich auch an Sonntagen. Kinderspielplätze, Sportstätten und Spielhallen, Fitnessstudios etc bleiben geschlossen.
Gaststätten und Imbisse dürfen aber unter Auflagen eingeschränkt in Betrieb bleiben. Die Rathäuser bleiben für Publikumsverkehr geschlossen. Wertstoffhof und Grünabfallplatz sind noch in Betrieb.
Die Verwaltung ist telefonisch unter (0 72 53) 87 00 erreichbar. Viele Dienstleistungen, des Rathauses stehen online zur Verfügung. Informationen gibt es unter www.bad-schoenborn.de/corona. Hier werden auch Hilfsangebote und Unterstützungsgesuche erfasst und vernetzt.
Autor:Gemeindeverwaltung Bad Schönborn aus Bad Schönborn |
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