Am Klinikum Idar-Oberstein
Generelles Besuchsverbot aufgehoben
Idar-Oberstein. Die sinkende Inzidenz im Landkreis Birkenfeld und die aktuell zurückgehende Zahl
der stationär zu behandelnden Coronapatientinnen und -patienten ermöglichen eine teilweise
Rückkehr zur Normalität im Alltag des Klinikums Idar-Oberstein und der Fachklinik Baumholder.
Die Klinikleitung und die Mitglieder der Corona Task Force haben beschlossen, das seit Monaten
geltende generelle Besuchsverbot an beiden Standorten aufzuheben.
Ab Montag, 7. Juni, erhalten Besucherinnen und Besucher, soweit sie zu dem in der 22.
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz genannten Personenkreis gehören (zum Beispiel
Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen, die Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die
oder der Verlobte, nahe Angehörige oder nahestehende Personen), eingeschränkten Zutritt in das
Klinikum und die Fachklinik. Zwischen 15 und 17 Uhr ist es dann wieder möglich, pro Patient
einen Besucher am Tag zu empfangen. Voraussetzung ist jedoch eine Bescheinigung über einen
tagesaktuellen negativen Schnelltest. Vollständig geimpfte Personen können ihre
Impfdokumentation vorlegen, Genesene benötigen ebenfalls einen negativen Schnelltest.
Besuche bei Covid-19-Patienten und der Zutritt durch Personen mit Erkältungssymptomen sind
weiterhin nicht gestattet. Zudem werden in den Eingangsbereichen der Kliniken die Kontaktdaten
der Besucherinnen und Besucher erfasst. Hierfür steht auf der Homepage unter https://www.shgkliniken.
de/idar-oberstein/ueber-uns/corona-pandemie/ ein Formular zum Download bereit, das
ausgefüllt in die Klinik mitgebracht werden soll.
Die bisher schon geltenden individuellen Ausnahmen vom Besuchsverbot, die in besonderen Fällen,
wie zum Beispiel auf den Intensivstationen, der Kinderklinik und bei sterbenden Patientinnen und
Patienten in Absprache mit der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt
getroffen werden können, gelten weiterhin. Werdende Väter dürfen bei der Geburt ihres Kindes im
Kreißsaal anwesend sein und können danach Mutter und Kind täglich eine Stunde lang von 17 bis
18 Uhr besuchen. Anderen Personen ist die Anwesenheit während der Geburt nicht erlaubt.
Die geltenden Hygienemaßnahmen der Kliniken wie beispielsweise das Tragen einer FFP2-Maske,
Einhalten des Mindestabstands und das Desinfizieren der Hände beim Betreten der Klinik sind von
allen Besucherinnen und Besuchern weiterhin einzuhalten. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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