Bürgerinitiative BO-Ro wieder aktiv!
Neubaugebiet unerwünscht
Die Bürgerinitiative Lebenswertes BO-RO hat zu einer Infoveranstaltung im Littersheimer Weg in Bobenheim-Roxheim am 20.11.22 eingeladen. Thema der Infoveranstaltung: “Das potenzielle Neubaugebiet nördlich des Littersheimer Weges in Richtung Flugplatz Worms”.
Anders als letztes Jahr wurde diesmal kein Bürgerentscheid vom Gemeinderat Bobenheim-Roxheim beschlossen. Letztes Jahr ging es um das Thema des Neubaugebietes südlich des Supermarktes gegenüber der Trifelsstraße. Dieser Bürgerentscheid wurde 2021 gegen das Neubaugebiet gefällt und ist drei Jahre bindend.
Nun besteht dieses Jahr kein Interesse seitens der SPD und CDU, die Bürger wieder entscheiden zu lassen.
Dies wurde dadurch deutlich, dass ohne nennenswerte Vorlaufzeit im Gemeinderat in einer Sitzung am 14.09.2022 die “Beantragung einer Durchführung des Zielsetzungsverfahrens”, “die Änderung des Flächennutzungsplanes II” und die “Aufstellung des Bebauungsplanes” beschlossen wurde.
Normalerweise werden diese Beschlüsse Schritt für Schritt in mehreren Versammlungen zur Abstimmung gebracht.
Für die Bürgerinitiative wird es dadurch sehr schwer, einen Bürgerentscheid durch Bürgerbegehren zu beantragen. Für das Bürgerbegehren sind ca. 650 gültige Unterschriften nötig, um einen Bürgerentscheid beantragen zu können.
Sowohl bei dieser Gemeinderatssitzung als auch bei der Veranstaltung der Bürgerinitiative wurde seitens eines CDU Mitglieds der Einwand getätigt, warum wegen dem Verlust von Bioackerfläche am Littersheimer Weg ein Bürgerentscheid gewünscht wird, jedoch bei der Zerstörung von ca. 22 ha durch “Auskiesung” (also dem Kiesabbau) auf Ackerflächen am Rhein der Gebrüder Willersinn kein Wunsch eines Bürgerentscheides existent ist.
Ich würde gerne auf diese Aussage eingehen.
Aufgrund der Größe und der Tragweite solcher Projekte werden diese nicht auf Gemeinderatsebene entschieden. Hier gilt es, diverse Landesgesetze und auch das Bundesnaturschutzgesetz in einem Genehmigungsverfahren zu beachten. Aus diesem Grund entscheidet über das Projekt nach meinem Kenntnisstand die oberste Landesplanungsbehörde RLP. Ein Bürgerentscheid der Bürger der Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist auf Landesebene sicherlich nicht rechtskräftig.
Während der Infoveranstaltung wurde deutlich, dass anscheinend erhebliche Informationslücken der Bürger vor Ort bestehen, obwohl doch vorab bereits eine Infoveranstaltung der SPD zum identischen Thema vor Ort stattfand.
Augenblicklich weiß man von mindestens fünf der sechs betroffenen Grundstückseigentümern, dass diese sich bereits schriftlich gegenüber der Gemeinde ausgesprochen haben und nicht verkaufen möchten. Eine Enteignung der Grundstücksbesitzer wird Stand heute nicht angestrebt, jedoch muss man realistisch bleiben: denn falls die Gemeinde beschließt, zukünftige Erschließungskosten den Grundstückseigentümern vorab in Rechnung zu stellen, werden sie keine Wahl haben, als dass sie die Äcker zur Bebauung freigeben bzw. Verkaufen müssen. Das entspricht im Resultat einer Enteignung.
Denn diese immens hohen Beträge sind kaum ohne Verkauf der Grundstücke zu stemmen. Somit wären die Besitzer der Ackerflächen -falls es zur Forderung von Erschließungskosten kommen wird – gezwungen, ihre zu verkaufen.
Stand 20.11.2022 ist mir keine schriftliche Zusicherung seitens der Gemeinde oder vom Bürgermeister gegenüber den Grundstücksbesitzern bekannt, die eine Erhebung von Erschließungskosten ausschließt, solange die Grundstückseigentümer ihren Acker weiter bewirtschaften wollen oder zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten.
Dies wäre ein wichtiger Schritt, um Vertrauen zu den Bürgern aufzubauen.
Auch handelt es sich in diesem Fall um wertvolle Äcker mit Bioanbau. Oft ist eine jahrelange Vorarbeit nötig, damit auf einem Acker ein Bio-Anbau stattfinden kann und zertifiziert wird.
Klar kann man das Argument der Wohnungsnot in Rheinland-Pfalz aufführen. Jedoch hätte diese verhältnismäßig kleine Fläche (6 Äcker) keine nennenswerte positive Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt bezüglich Nachfrage und Preisniveau zur Folge.
Und selbst wenn die Planung abgeschlossen wäre und es durch einen Sinneswandel oder die Entscheidung der Grundstücks-Erben irgendwann zu einem Neubaugebiet kommen würde, sind die Marktpreise weiter gestiegen. Der Trend der Zinsentwicklung wird ebenso dafür sorgen, dass ein freistehendes Haus für Normalbürger - selbst mit zwei Gehältern -unerschwinglich werden wird. Inflation, Zinsanstieg, stark angestiegene Grundstückpreise sowie Baukosten - allesamt schwerwiegende Faktoren für den Eigentumserwerb und Wohnungs- bzw. Hausbau.
Das Drängen der Gemeinde “auf Teufel komm raus” selbst ohne Zustimmung der Eigentümer die Planungsphase des potenziellen Neubaugebietes durchzuführen, stößt bei den Anwesenden der Infoveranstaltung durchgehend auf rege Kritik, der sich auch ein Mitglied der CDU stellen musste, das vor Ort war und das Wort ergriffen hat.
Bezüglich der Argumentation, dass die Kinder der Anwohner ja auch Bauland haben möchten, gebe ich folgendes zu bedenken: Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Käufer der Grundstücke (Bauträger) ihre Konzepte umsetzen und an den Meistbietenden verkaufen (Angebot und Nachfrage). Ein Vorkaufsrecht der Einwohner von Bobenheim-Roxheim ist bis jetzt nirgends schriftlich fixiert und wird es meiner Meinung auch nicht geben.
Die Weiterführung der Planung des Neubaugebietes nördlich des Littersheimer Weges ist daher aus Sicht der anwesenden Bürger, der Bürgerinitiative Lebenswertes BO-RO und des Ortsverbands von Bündnis 90/ Die Grünen nicht nachvollziehbar.
In der Weiterführung der Planung des Neubaugebietes nördlich des Littersheimer Weges sehe ich kein kompetentes Handeln. Mich würden die Beweggründe interessieren, weshalb man ohne Befragung der Eigentümer und ohne Bürgerbefragung diesen Schritt gegangen ist und man trotz Gegenstimmen der betroffenen Grundstückseigentümer weiter die Planung vorantreibt. Schließlich verursacht diese Planung auch Kosten und nicht wenig.
Die Argumentation in der Gemeinderatssitzung war, dass das Demokratie sei und die Entscheidung hier so im Gemeinderat auch ohne Bürgerentscheid getroffen werden könne und wird. Ich stelle mir da die Frage, ob es eine gut ausgeführte Demokratie ist, solche wichtigen Entscheidungen ohne die Einbeziehung der Bürger zu treffen. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf den Ort und das Leben darin, selbst wenn die gewählten Entscheidungsträger schon lange aus dem Amt sind.
Autor:Thorsten Wohninsland aus Bobenheim-Roxheim |
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