Haftbefehl wegen Schockanfruf
Bruchmühlbach-Miesau. Wie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken und das Polizeipräsidium gemeinsam mitteilen, wurde im Fall eines Schockanrufs - bei dem am 19. September ein hoher fünfstelliger Schaden entstand - ein Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen war das Auto des Geldabholers identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben worden. Der 37-jährige Tatverdächtige wurde schließlich am Dienstag (8. Oktober) bei Aschaffenburg vorläufig festgenommen. Hierbei konnten beweisrelevante Gegenstände aufgefunden werden. Die Auswertung der Beweismittel dauert an.
Das Amtsgericht Zweibrücken - Ermittlungsrichter - hat am Mittwoch (9. Oktober) Haftbefehl wegen des Verdachts der Erpressung in besonders schwerem Fall sowie des bandenmäßigen Betruges erlassen. Der Beschuldigte hat sich im Rahmen der Haftbefehlseröffnung nicht eingelassen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. red
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |
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