Polizeikontrollen in Edenkoben
17-Jähriger mit E-Scooter erwischt
Edenkoben. Am Sonntagabend, 22. November, fiel der Polizei ein 17-Jähriger auf seinem E-Scooter auf. Der junge Mann war in der Klosterstraße unterwegs, als er von der Polizei angehalten wurde. Wie sich herausstellte, bestand für den E-Scooter kein Versicherungsschutz. Der 17-Jährige wird sich deshalb in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Sein E-Scooter wurde sichergestellt und der junge Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
Damit einem das nicht passiert:
Für E-Scooter gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Diese besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern fallen nicht mehr unter die eKFV. Das hat zur Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein.
Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Polizeiinspektion Edenkoben
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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