So nicht!
Nach Panne gibt's Bußgeld
Edesheim. Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter bis 150 Meter Entfernung. Das ist eine Grundregel, die man bereits in der Fahrschule vermittelt bekommt. Weil am Mittwochabend, 29. August, 22.21 Uhr) sein PKW Kühlerflüssigkeit verlor, "parkte" ein 38-jähriger Mann aus dem Taunus seinen Renault Kangoo unbeleuchtet auf dem Standstreifen der A 65 bei Edesheim, kurz vor der Raststätte Pfälzer Weinstraße Ost. Zu Fuß besorgte sich der Mann die Betriebsmittel. Als er an sein Fahrzeug zurückkam, empfing ihn die Streife und händigte ihm einen entsprechenden Bußgeldbescheid in Höhe von 60.- Euro (plus 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei) aus. pol
Autor:Thomas Klein |
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