Vorsicht beim elektronischen Shoppen
Strafanzeige wegen Betrug
Edenkoben. Ein Mann erstattete Strafanzeige wegen Betrug. Er hatte sich für Weihnachten über eine Onlineplattform ein Laufband für mehr als 300 Euro bestellt. Das Geld überwies er auf ein spanisches Konto. Auf das Laufband wartet er bis heute. Vermutlich handelte es sich bei dem Onlinehandel um einen Fakeshop. Die Polizei warnt: Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie nutzen Bürginnen und Bürger vermehrt den Onlinehandel. Im Hintergrund gibt es allerdings Ganoven, die verschiedene Artikel preiswert in fantasievollen Online-Shops anbieten. Wie erkennt man u.a. einen Fakeshop? 1) Die Waren werden ungewöhnlich günstig im Internet angeboten 2) Die Waren sind immer verfügbar 3) Ein Impressum ist nicht vorhanden 4) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlen oder sind fehlerhaft 5) Die Ware ist nur gegen Vorkasse erhältlich Schützen Sie sich und verwenden Sie ausschließlich sichere Zahlungsmethoden! Wenn Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind, sollten Sie umgehend Ihre Bank auffordern, die erfolgte Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten, wie dem Lastschriftverfahren, können Zahlungen bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Geldinstitut! Sammeln und sichern Sie alle Belege für die Online-Bestellung. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, Emails und ein Screenshot des Angebots. Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige! Polizeidirektion Landau
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
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