E-Scooter benötigen ein amtliches Kennzeichen
Strafverfahren gegen 20-Jährigen eingeleitet
Edenkoben. In der Luitpoldstraße wurde ein 20-jähriger E-Scooterfahrer angehalten, weil er mit seinem Fahrzeug schneller als 20 km/h unterwegs war und er keinen Versicherungsschutz vorzeigen konnte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die eKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein.
Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooterfahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Polizeidirektion Landau
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
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