Ab 22. April
Antragstellung für KIPKI Förderprogramme in der VG Edenkoben

Die VG Edenkoben will mit verschiedenen Maßnahmen, mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) die Energiewende vorantreiben | Foto: Mediaparts/stock.adobe.com
  • Die VG Edenkoben will mit verschiedenen Maßnahmen, mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) die Energiewende vorantreiben
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VG Edenkoben. "Nur gemeinsam können wir Veränderungen bewirken." - Das war die Intention bei dem dreizügigen Maßnahmenplan der Verbandsgemeinde Edenkoben, den sie mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) umsetzen wird.

Bürgermeister Daniel Salm: "Durch die Landesmittel in Höhe von fast 600.000 Euro können alle profitieren: Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde. So können wir gemeinsam die Energiewende aktiv vorantreiben. Denn Maßnahmen, die wir heute ergreifen, haben unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für unsere kommenden Generationen.“

Die beiden Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger umfassen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks und einen Zuschuss für die Pflanzung eines klimaresistenten Baumes.

Anschaffung und Förderung eines steckerfertigen Solargeräts (Balkonkraftwerk)

Fakten:

  • Förderung in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt mit einer Leistung von 600 bis 800 Watt
  • Balkonkraftwerk muss den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechen
  • Je AntragstellerIn und Wohneinheit ist nur ein Balkonkraftwerk förderfähig
  • Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen als Mieter oder Eigentümer (selbst genutzt) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Edenkoben
  • Anbringung an geeignetem Standort (Ausrichtung, Verschattung)
  • zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg sowie Foto des montierten Balkonkraftwerks, Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Ausschlüsse sind: gewerbliche Nutzung, einzelne Module von PV-Anlagen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen oder auch dem Denkmalschutz
  • Antragszeitraum endet zum 31. Dezember 2024

Förderung zur Pflanzung klimaresistenter Bäume

Fakten:

  • Förderung in der Höhe von 100 Euro je Baum und Grundstück
  • Baum muss den Qualitätsanforderungen von 14/16 Zentimeter (Stammumfang) entsprechen und sich auf der Liste klimaresistenter Bäume der Verbandsgemeinde Edenkoben befinden - zu finden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben unter www.vg-edenkoben.de/umwelt/klimaschutz/kipki/liste-klimaresistenter-baumarten.pdf?cid=1wua
  • Je AntragstellerIn und Baum wird nur ein Baum gefördert.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen, die über Flächen in der Verbandsgemeinde verfügen
  • Baum muss im besiedelten Bereich (Innenbereich) gepflanzt werden
  • zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg und Foto vor und nach der Pflanzung des Baumes
  • Ausschlüsse sind: Baum befindet sich nicht auf der Liste klimaresistenter Bäume und entspricht nicht den Anforderungen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen (zum Beispiel Bebauungsplan)
  • Antragszeitraum endet zum 31. März 2025

Antragstellung

Anträge für die Förderung eines Balkonkraftwerkes und/oder zur Pflanzung eines klimaresistenten Baumes finden sich ab 22. April auf der Internetseite unter www.vg-edenkoben.de/umwelt/klimaschutz/kipki/

Bei Fragen rund um den Antrag wenden sich Interessierte bitte an die Stabstelle Klimaschutz: klimaschutz@vg-edenkoben.de oder Telefon 06323 959-297 - auch dann, wenn Hilfe bei der digitalen Antragstellung benötigt wird.

Weitere Informationen

Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Über die Internetseite der Verbandsgemeinde kann man sich über den aktuellen Stand der bereits beantragten Mittel informieren. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist keine Antragstellung mehr möglich.

Die Fördervolumen betragen 40.000 Euro für Balkonkraftwerke und 10.000 Euro für die Baumpflanzung. red

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Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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