Antwort auf Abgeordnetenbrief der Grünen Landtagsabgeordneten Barbara Saebel
Landesbauordnung erlaubt Typenprüfungen für Tiny House Siedlungen
Ettlingen/Stuttgart. Gute Nachrichten für den Verein Tiny Houses Karlsruhe gibt es laut Antwort aus dem Landeswirtschaftsministerium auf den Abgeordnetenbrief der Ettlinger Grünen Abgeordneten Barbara Saebel: „Wie vermutet, gibt es bereits jetzt durch den §56 der Landesbauordnung die Möglichkeit zur praktischen Erprobung neuer Bau- und Wohnformen. Im Einvernehmen mit den kommunalen Baubehörden kann im Regelfall eine Abweichung nach §56 LBO erteilt werden – so das Ministerium wörtlich. Damit sind Ausnahmen hinsichtlich Deckenhöhe, Belüftung oder Abstände zwischen den Häusern im Bauantrag genehmigungsfähig.“ Serielle Typenprüfungen könnten die Antragstellung für die im Landkreis diskutierten Tiny House Siedlungen zusätzlich beschleunigen: „Eine Erleichterung für bauliche Anlagen […] die in derselben Ausführung an mehreren Stellen erreichtet […] werden sollen, ist in §68 vorgesehen. Danach können die Nachweise der Standsicherheit, des Schallschutzes oder der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile in einer sogenannten Typenprüfung allgemein geprüft […] werden.“ Diese Hinweise aus dem Wirtschaftsministerium sind für die Verwaltungen sicher hilfreich beim Bearbeiten der Bauanträge. Saebel sieht in den Tiny Houses mit Blick auf den doch im Vergleich zu Geschosswohnungen erheblich größeren Flächenverbrauch zwar kein Zukunftsmodell gegen den Wohnungsmangel, aber eine individuelle Möglichkeit, um auf kleiner Wohnfläche reduziert zu leben und in den im Landkreis bereits diskutierten Tiny House Siedlungen gemeinschaftliches Wohnen zu erproben.
Bildunterschrift: Barbara Saebel MdL (rechts) informierte sich kürzlich bei Regina Schleyer (links) und Stefan Fritz (Mitte) vom Verein Tiny House Karlsruhe auf dem Campingplatz Albgau in Waldbronn
Autor:Barbara Saebel aus Ettlingen |
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