Fahrradfahrer in Frankenthal
Ausfallerscheinungen auf dem Rad
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Frankenthal. Am Sonntagmorgen, 17. Mai, 4.24 Uhr, fiel einem Streifenteam der Polizei Frankenthal in der Mörscher Straße in Frankenthal ein Fahrradfahrer auf, der starke Schlangenlinien fuhr. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei dem 24-jährigen Mann Alkoholgeruch und weitere Ausfallerscheinungen fest.
Ein Alkoholtest ergab schließlich einen Wert von über 1,5 Promille, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde. Gegen den Radfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.
Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt. ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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