Polizei Frankenthal informiert
E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Frankenthal. Am Mittag des 02.03.2020 wird ein E-Scooter in der Mahlastraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der E-Scooter fährt ca. 20 km/h. Der 22-jährige Fahrer aus Frankenthal kann weder ein Versicherungskennzeichen noch einen Versicherungsschutz vorweisen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren, namentlich der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eingeleitet. Er gibt den Verstoß vor Ort zu und gibt an, dass er über die Erfordernis einer Zulassung des Elektrorollers keine Kenntnis gehabt habe. Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein? 1. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. 2. Zwei voneinander unabhängige Bremsen. 3. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO), Fahrtrichtungsanzeiger sind erlaubt. 4. Mindestens eine helltönende Glocke oder ein anderes genehmigtes Schallzeichen (z.B. Hupe). 5. Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich. Ebenso ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette).
Diese Pressemitteilung wurde von der Polizei Frankenthal zur Verfügung gestellt.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.