Polizei Frankenthal informiert
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Frankenthal. Durch einen Aufmerksamen Anwohner wird am 19. Januar 2019 gegen 13 Uhr ein Unfall an der Einmündung Frankenthaler Straße Ecke Mühltorstraße in Frankenthal-Studernheim beobachtet. Der Fahrer einer Sattelzugmaschine schätzt beim Einbiegen den Kurvenradius falsch ein und überfährt einen Pfosten, welcher zum Schutze der Fußgänger auf dem Gehweg dort aufgestellt ist. Obwohl es sich bei dem Pfosten um einen Plastikpfosten mit Abknickfunktion handelt, wird dieser durch das Überfahren beschädigt. Der Sachschaden wird auf rund 100 Euro geschätzt. Der Fahrer setzt die Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei. Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal. ps
Diese Pressemitteilung wurde freundlicherweise von der Polizei Frankenthal zur Verfügung gestellt.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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