Lockerungen für Trauerfeiern
Friedhöfe in Frankenthal
Frankenthal. Es ist geplant, die Trauerhallen aller Frankenthaler Friedhöfe für Trauerfeiern im engsten Familienkreis zu öffnen. Seit dem 11. Mai können hierfür Termine vereinbart werden. 45-minütige-Trauerfeiern in der Trauerhalle sind, unter Auflagen, wieder zulässig: In den Trauerhallen werden nur begrenzte Plätze zur Verfügung gestellt. Eine Erfassung der persönlichen Daten der Trauernden zur Rückverfolgung ist Pflicht. Es besteht weiterhin die Mundschutzpflicht, Hände können vor dem Betreten der Halle desinfiziert werden. Das Betreten und Verlassen der Trauerhalle sollte mit dem nötigen Abstand erfolgen. Eine durchgehende Belüftung der Trauerhalle ist während der gesamten Zeremonie gewährleistet. Die Vorgaben der Abteilung Friedhofswesen sind nachfolgend aufgeführt:
Die Anzahl der Trauernden ist weiterhin begrenzt. Vorerst darf nur der engste Familienkreis an der Trauerfeier und Beisetzung teilnehmen. Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Nachbarn gehören diesem Personenkreis nicht an. Die Anzahl der Angehörigen darf eine Person pro zehn Quadratmetern Grundfläche nicht übersteigen. Die Sitzmöglichkeiten in der Trauerhalle werden so angepasst, dass die Teilnehmer einen Abstand von 1,5 Metern einhalten können. Die Anzahl an Trauernden in der Halle, richtet sich nach der zur Verfügung gestellten Anzahl an Stühlen. Die Aufteilung in Frankenthal gestaltet sich wie folgt: in der Trauerhalle des Hauptfriedhofs können maximal 18 Plätze zur Verfügung gestellt werden. In Eppstein 13, Flomersheim zehn, Studernheim zehn und Mörsch sieben.
Auch müssen die persönlichen Daten zur Rückverfolgung der Teilnehmer erfasst werden. Hierzu werden den Angehörigen durch die Bestatter die notwendigen Formulare vorab ausgehändigt. Dieses ist an die Mitarbeiter vor Ort zurückzugeben. Das Formular kann ebenfalls vorab auf der städtischen Homepage abgerufen und ausgedruckt werden. Für Teilnehmer ohne Formular, liegen diese zusätzlich am Eingang bereit. Der Zugang kann nur mit einem ausgefüllten Formular gewährt werden.
Trauerhallen in Frankenthal
Der Zugang zur Trauerhalle erfolgt nur mit einem Mund-Nasen-Schutz. Dieser darf während der Trauerfeier nicht entfernt werden. Eine Ausnahme bildet der Pfarrer. Einmalmasken und Desinfektionsmittel wird bereitgestellt. Um ein geregeltes Betreten und Verlassen der Trauerhalle zu gewährleisten, wird ein Wegesystem auf dem Boden vorhanden sein. Der Eintritt erfolgt über die Vorderseite der Trauerhalle. Das Verlassen der Trauerhalle ist nur durch den hinteren Ausgang möglich. Um eine durchgehend gute Lüftung zu gewährleisten, bleiben während der gesamten Trauerfeier die Türen geöffnet. Ebenfalls sind die hinteren Türen soweit wie möglich geöffnet, ohne einen Einblick in die Trauerhalle zu geben und ohne die Trauerfeier zu stören.
Das Singen sowie der Einsatz eines Chores oder Blasinstrumenten sind nicht erlaubt. Die Trauerfeier kann musikalisch von einem Kantor/Sänger mitgestaltet werden, der einen Abstand von drei Metern zu den Besuchern einhält. Das Abspielen von Musik auf CDs oder einem USB-Stick ist ebenfalls möglich. Die Dauer der Trauerfeier ist auf 45 Minuten beschränkt.
Beisetzung in Frankenthal
Die Särge und Urnen werden durch das Personal der Abteilung Friedhofwesen beigesetzt. Die Mitarbeiter tragen ihren Mund-Nasen-Schutz. Die Trauernden müssen einen Abstand zu den Mitarbeitern von drei Metern einhalten. In Einzelfällen, bei denen zur Beisetzung des Sarges der Einsatz von sechs Mitarbeitern nötig ist, werden zwei Mitarbeiter von externen Bestattungsunternehmen gestellt, um die Trennung der Friedhofskolonnen weiterhin zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Beisetzung komplett durch eigene Mitarbeiter, die sofort nach dem Einsatz wieder in ihre ursprüngliche Kolonne zurückkehren.
Kosten
Trotz des erhöhten Aufwands bleiben die geltenden Gebührensätze in Höhe von 290 Euro bestehen. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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