Gleich drei weitere Verfügungen
Nicht nur Böllern bleibt verboten
Frankenthal. Die Stadt Frankenthal hat gleich drei weitere Verfügungen erlassen, die sowohl Silvester, als auch den Wochenmarkt und die "Corona-Spaziergänge" betreffen:
Rund um Silvester: Verbot von Ansammlungen und Verbot von Abbrennen eines Feuerwerks
Für den Zeitraum vom 31. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2022 ist an bestimmten Orten in Frankenthal eine Ansammlung von Personen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Bis zu zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen, Kinder zählen nicht mit. Ungeimpfte dürfen sich nur mit Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands treffen.
Das Verbot gilt an folgenden Orten:
- auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grünanlagen im Stadtgebiet,
- auf bzw. in ungedeckten Sportanlagen,
- auf der Fläche des Monte Scherbelinos,
- auf der Fläche des Ostparks zwischen Straße Am Kanal, Nachtweideweg und Ostring,
- auf der Fläche des Metznerparks zwischen Foltzring und Schmiedgasse,
- auf der Fläche an der Graupneranlage an der Wormser Straße,
- auf der Pilgerwiese an der Hanns-Fay-Straße,
- auf der Wiese an der Robert-Schuman-Schule,
- auf der Grünfläche vor dem Ostparkbad Richtung Westen,
- auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Frankenthals und der Vororte,
Alle Regeln im Detail unter www.frankenthal.de/amtsblatt
Wochenmarkt mit Maskenpflicht bis 21. Januar 2022
Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wird bis 21. Januar verlängert.
Während der Betriebszeiten (Dienstag und Freitag) des Wochenmarktes gilt auf den Wochenmarktflächen (u. a. Rathausplatz, teilweise Bahnhofstraße, teilweise Speyerer Straße) die Pflicht eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die Ausnahmen zur Maskenpflicht gemäß 29. CoBeLVO finden Anwendung.
Alle Regeln im Detail unter www.frankenthal.de/amtsblatt
Unangemeldete Corona-Proteste: Stadtverwaltung verlängert Verbot noch weiter - bis 10. Januar
Die Stadtverwaltung erlässt noch diese Woche eine weitere Allgemeinverfügung, die alle unangemeldeten Corona-Protestveranstaltungen bis Montag, 10. Januar, verbietet. Dies umfasst alle so genannten „Spaziergänge“, zu denen Gegner der Corona-Maßnahmen aufrufen, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederkehrend stattfinden.
Bereits am 19. Dezember hatte die Verwaltung eine ähnlich lautende Verfügung erlassen und den „Spaziergang“ am Montag, 20. Dezember verboten. Dies zeigte offenbar Wirkung: Es waren deutlich weniger „Spaziergänger“ unterwegs, als von den Sicherheitsbehörden ursprünglich erwartet. Eine erste Verlängerung galt bis 3. Januar.
Die neue Allgemeinverfügung wird im Laufe der Woche im Amtsblatt unter www.frankenthal.de/amtsblatt veröffentlicht. gib/ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.