Der Lappen geht, die Karte kommt
Alte Führerscheine müssen getauscht werden
Frankenthal. Die Fahrerlaubnisbehörde macht darauf aufmerksam, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den nächsten Jahren ungültig werden und gegen neue Führerscheine ausgetauscht werden müssen. Im ersten Schritt sind alle Führerscheine an der Reihe, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Bis zu welchem Datum der Umtausch erfolgt sein muss, bestimmt das Geburtsjahr des Inhabers. Die erste Frist bis zum 19. Januar 2022 läuft für alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen. Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 haben ein Jahr länger Zeit für den Umtausch: bis zum 19. Januar 2023. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, hat bis 19. Januar 2024 Zeit, alle nach 1971 Geborenen bis 19. Januar 2025. Alle Jahrgänge vor 1953 müssen ihre alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Beim Umtausch ist keine erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung nötig. Allerdings ist der Umtausch verpflichtend. Wer die Frist verstreichen lässt und kontrolliert wird, riskiert ein Verwarnungsgeld. Hintergrund der Tauschaktion: Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit einheitlich und fälschungssicher werden.
Terminvereinbarung bei Bürgerservice oder Fahrerlaubnisbehörde
Die alten Führerscheine können bei der Stadtverwaltung Frankenthal im Bürgerservice im Rathaus oder bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Hammstraße 20 umgetauscht werden. Mitgebracht werden muss ein biometrisches Passbild, der alte Führerschein und der Personalausweis. Die vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich, entweder online unter www.frankenthal.de/onlinetermin oder telefonisch unter 06233 89 818 (Fahrerlaubnisbehörde) bzw. 06233 89 666 (Bürgerservice). Die Kosten für den Umtausch betragen 26,20 Euro.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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