Jahrgang 2015/16
Anmeldung in den Frankenthaler Grundschulen
Frankenthal.In der Zeit vom 13. bis 24. September können schulpflichtige Kinder für das Schuljahr 2022/23 in den Grundschulen angemeldet werden. Als schulpflichtig gelten Kinder, die zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. August 2016 geboren sind.
Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten in einem persönlichen Schreiben mit, zu welchem genauen Termin sie ihr Kind schriftlich anmelden können. Bei der schriftlichen Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und, sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens über die Schulreife, vorzulegen. Die Eltern werden gebeten, die Schulleitung über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes zu informieren (§ 1 der Schulordnung für Grundschulen).
Bei allen Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird bei der Anmeldung die sprachliche Ausdrucksfähigkeit getestet. Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zur Schule zu bekommen.
Fehlende Benachrichtigung
Sollten Sorgeberechtigte bis zum 10. September noch keine Benachrichtigung erhalten haben, bittet der Bereich Schulen sich umgehend mit der zuständigen Grundschule bzw. dem Schulbereich der Stadtverwaltung Frankenthal, 06233 89 595, schulen@frankenthal.de, in Verbindung zu setzen.
Anmeldung von Kannkindern
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (Kannkinder), die zwischen dem 1. September 2016 und dem 31. Dezember 2016 geboren sind, kann in der zweiten Februarhälfte 2022 erfolgen. Hierzu informiert der Bereich Schulen nochmals gesondert. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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